EU AI Act Transparenzpflichten ab 2.8.2026: Welche KI-Inhalte du als Selbstständige kennzeichnen musst - und welche nicht. Klarer Praxis-Guide.
EU AI Act | KI-Recht | Transparenz
Ab dem 2. August 2026 gelten die EU AI Act Transparenzpflichten (Artikel 50) voll - und sie betreffen dich als Selbstständige direkter, als du vielleicht denkst. Sobald du KI im Business nutzt (ChatGPT für Texte, Midjourney für Bilder, ein KI-Video-Tool, einen Chatbot auf deiner Website), bist du rechtlich meistens "Betreiberin" und musst bestimmte Inhalte kennzeichnen. Die gute Nachricht vorweg, bevor dir die Doom-Poster auf LinkedIn Angst machen: Das ist kein Paragrafen-Monster. Es ist gut machbar, wenn du einmal weißt, worauf es ankommt. Dieser Artikel ist für Solopreneurinnen und Selbstständige im DACH-Raum, die KI im Marketing, Content oder Kundenservice einsetzen. Du erfährst, welche drei Pflichten im Alltag wirklich zählen, wo du kennzeichnen musst und wo nicht - und wie du dir in einem Nachmittag eine klare KI-Policy baust.
Das nimmst du mit
- Fast alle Solopreneurinnen sind "Betreiberinnen", nicht "Anbieterinnen" - wer fertige Tools wie ChatGPT oder Midjourney nutzt, statt selbst KI zu entwickeln, muss die Betreiber-Transparenzpflichten erfüllen.
- Chatbots müssen als KI erkennbar sein - ein Satz am Chat-Anfang reicht, aber er ist Pflicht.
- Nicht jedes KI-Bild ist kennzeichnungspflichtig - nur täuschend echte Deepfakes von realen Personen, Orten oder Ereignissen, nicht dein stilisierter KI-Comic oder das offensichtlich künstliche Illustrations-Motiv.
- KI-Texte, die du redaktionell prüfst und verantwortest, brauchen kein KI-Label nach Artikel 50 - die Kennzeichnungspflicht greift vor allem bei vollautomatisch veröffentlichten Texten zu öffentlichen Themen.
Kleiner Kontext zu mir vorab: Ich bin AML-Juristin und arbeite seit drei Jahren an der Schnittstelle von KI und Strategie. Regulierung ist für mich kein Kleingedrucktes zum Wegklicken, sondern Teil der Strategie. Genau darum schauen wir hier nicht auf Paragrafen-Angst, sondern auf das, was du konkret tun musst.
Ausgangslage: Der AI Act gilt ab 2. August 2026 direkt in Österreich
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist seit 1. August 2024 in Kraft, aber die Transparenzregeln aus Artikel 50 werden erst ab dem 2. August 2026 anwendbar. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten - du brauchst kein österreichisches Umsetzungsgesetz abzuwarten, die Pflichten treffen dich direkt.
Ein Punkt, der gerade oft verwechselt wird: Das jüngste EU-Anpassungspaket (der Digital Omnibus) hat zwar mehrere Fristen für Hochrisiko-KI nach hinten verschoben - die Transparenzpflichten aus Artikel 50 wurden aber bewusst nicht angetastet. Der 2. August 2026 steht. Ausgerechnet die Pflicht, die deinen Alltag trifft, bleibt scharf, während vieles andere aufgeschoben wurde.
Für Österreich gibt es zwei niederschwellige Anlaufstellen, die dir das Leben leichter machen: die KI-Servicestelle der RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) informiert und unterstützt bei der Umsetzung, und die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ergänzt das mit KI-Guidelines für KMU und Praxisleitfäden. Beide sind kostenlos und in verständlichem Deutsch - du musst dir das nicht allein aus dem Verordnungstext zusammensuchen.
Anbieterin oder Betreiberin? Fast alle Solopreneurinnen sind Betreiberinnen
Der AI Act unterscheidet zwei Rollen, und deine Pflichten hängen davon ab, welche du hast. Anbieterin (Provider) bist du, wenn du ein KI-System selbst entwickelst oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen auf den Markt bringst - etwa eine eigene Chatbot-Plattform oder Bild-Generator-App. Betreiberin (Deployer) bist du, wenn du ein bestehendes KI-Tool unter eigener Verantwortung nutzt, ohne es selbst gebaut zu haben.
In der Praxis heißt das: Wenn du ChatGPT, Claude, Midjourney oder ein KI-Video-Tool in deine Workflows und deine Kommunikation einbindest, bist du Betreiberin - und die Betreiber-Transparenzpflichten sind die, die dich betreffen.
Ein wichtiger Punkt, den viele übersehen: Rein persönliche, nichtberufliche KI-Nutzung fällt aus diesen Pflichten heraus. Aber sei ehrlich - viele scheinbar private Posts auf LinkedIn oder TikTok sind faktisch berufliche Selbstdarstellung. Sobald dein Content Teil deiner unternehmerischen Kommunikation ist, greifen die Transparenzpflichten. Genau das ist der Graubereich, in dem Solopreneurinnen leben.
Die drei Transparenzpflichten im Überblick
Für dein Solo-Business sind drei der Transparenzpflichten aus Artikel 50 im Alltag relevant. Diese Tabelle zeigt dir auf einen Blick, was wo gilt:
Pflicht | Was du tun musst | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Chatbots | Klarstellen, dass KI antwortet, nicht ein Mensch | Service-Bot auf deiner Website |
Deepfakes | Täuschend echte KI-Bilder/-Videos sichtbar kennzeichnen | Fotorealistisches "Foto" eines nie stattgefundenen Events |
KI-Texte zu öffentlichen Themen | Offenlegen, wenn vollautomatisch und ohne redaktionelle Prüfung veröffentlicht | Auto-Post eines Bots zu einem politischen Thema |
Eine vierte Pflicht (Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung) spielt im klassischen Solo-Marketing kaum eine Rolle - dazu unten in den häufigen Fragen mehr. Schauen wir uns die drei Alltags-Pflichten der Reihe nach an.
Pflicht 1: Chatbots müssen als KI erkennbar sein
Wenn Menschen mit einem KI-System direkt interagieren, müssen sie wissen, dass sie mit KI und nicht mit einem Menschen sprechen. Das steht in Artikel 50 Absatz 1 und betrifft jeden Service-Chatbot auf deiner Website, jeden Bewerber-Bot im Recruiting und jeden Assistenz-Bot. Die Ausnahme: wenn es für eine aufmerksame, verständige Person ohnehin offensichtlich ist.
Die Umsetzung ist zum Glück unkompliziert. Die WKO empfiehlt einen klaren Hinweis am Chat-Anfang oder direkt beim Eingabefeld, zum Beispiel: "Sie chatten mit einem KI-gestützten Assistenten." Wichtig ist nur, dass niemand den Eindruck bekommt, mit dir persönlich oder einem Menschen aus deinem Team zu schreiben, wenn in Wahrheit KI antwortet. Ein Satz - erledigt.
Pflicht 2: Deepfakes und täuschend echte KI-Bilder offenlegen
Der Kern der Betreiber-Pflichten ist die Kennzeichnung von Deepfakes - und hier lohnt sich der genaue Blick, weil die Regel enger ist, als viele befürchten. Nach Artikel 50 Absatz 4 musst du offenlegen, wenn du Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugst oder manipulierst, die ein Deepfake sind. Ein Deepfake ist ein KI-Inhalt, der realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlich als echt erscheinen würde.
Der entscheidende Unterschied für deinen Content:
- Kennzeichnungspflichtig sind fotorealistische KI-Bilder oder -Videos, die etwas Reales vortäuschen - vermeintliche Team-Fotoshootings, "Aufnahmen" von Events, die nie stattgefunden haben, oder erfundene Begegnungen mit realen Personen.
- Nicht als Deepfake kennzeichnungspflichtig sind klar illustrative, stilisierte oder surreale KI-Bilder - Cartoons, Anime, Fantasy-Szenen oder physikalisch unmögliche Motive (ja, auch dein 🦖 im KI-Look). Das sind synthetische Inhalte, aber keine Deepfakes.
Wenn du ein Deepfake einsetzt, gehört der Hinweis gut sichtbar direkt an den Inhalt - in die Bildunterschrift, als Text-Overlay oder ins Video-Intro. Formulierungen wie "Bild: KI-generiert", "KI-manipulierte Szene, fiktive Darstellung" oder "KI-generiertes Video" sind klar und reichen aus.
Übrigens: Die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung (Wasserzeichen, Metadaten) nach Artikel 50 Absatz 2 ist Sache der Anbieter der KI-Tools, nicht deine - und für Tools, die schon vor dem 2. August 2026 am Markt waren, haben die Anbieter dafür eine Schonfrist bis 2. Dezember 2026. Für deine eigenen Betreiberpflichten gilt diese Schonfrist aber nicht: Der Chatbot-Hinweis und die Deepfake-Kennzeichnung sind ab dem 2. August 2026 fällig, ohne Übergangszeit.
Pflicht 3: KI-Texte zu öffentlichen Themen - und die wichtige Ausnahme
Bei KI-generierten Texten greift die Kennzeichnungspflicht nur in einem klar umrissenen Fall - und der betrifft die meisten deiner Marketing-Texte gerade nicht. Artikel 50 Absatz 4 verlangt eine Offenlegung, wenn ein KI-Text veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren: Politik, Gesetzgebung, Grundrechte, Gesundheit, Umwelt, Datenschutz, wirtschaftspolitische Debatten.
Die entscheidende Ausnahme: Die Pflicht gilt nicht, wenn der Text einer menschlichen redaktionellen Kontrolle unterzogen wird und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Und "redaktionell prüfen" heißt mehr als schnell drüberlesen - gemeint ist eine substanzielle inhaltliche Durchsicht, ein Quellen-Check und, wo nötig, eine Anpassung, bevor du veröffentlichst.
Für dich als Solopreneurin heißt das konkret:
- Dein Produkttext, deine About-Seite, deine Landing-Page, ein Newsletter mit KI-Unterstützung? Kein KI-Label nach Artikel 50 nötig - kein öffentliches Thema, und du prüfst und verantwortest den Text.
- Ein Blog- oder Social-Post zu einem gesellschaftlichen oder politischen Thema, den du inhaltlich durcharbeitest und unter deinem Namen postest? Ebenfalls keine Pflicht-Kennzeichnung - du trägst die redaktionelle Verantwortung.
- Ein vollautomatisch veröffentlichter KI-Text oder Bot-Post zu einem öffentlichen Thema, ohne dass ein Mensch drübergeschaut hat? Hier greift die Kennzeichnungspflicht - und ehrlich gesagt solltest du dir bei sensiblen Themen ohnehin überlegen, ob vollautomatisches Posten reputationsverträglich ist.
Eine freiwillige Transparenzformel wie "mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft" ist nie verpflichtend, kann aber Vertrauen schaffen. Das ist dann kein Compliance-Zwang, sondern Positionierung.
Was das konkret für dein Solo-Business heißt
Statt jeder Pflicht einzeln hinterherzulaufen, baust du dir einmal eine kleine KI-Guideline - das empfehlen auch RTR und WKO. Strategie vor Tool, auch hier. Drei Fragen reichen als Gerüst:
1. Wo setze ich KI ein? Mach eine kurze Bestandsaufnahme: KI-Bilder, KI-Texte, Videos, Chatbot - wo überall taucht KI in deiner Außenkommunikation auf?
2. Was davon ist täuschend echt oder öffentlich? Nur täuschend echte Deepfakes und vollautomatische Texte zu öffentlichen Themen brauchen wirklich ein Label. Der Rest läuft über deine redaktionelle Verantwortung.
3. Wie kennzeichne ich, wenn nötig? Leg dir feste Formulierungen zurecht ("Bild: KI-generiert", Chatbot-Hinweis) und einen Mini-Freigabe-Prozess, bevor sensible Inhalte rausgehen.
Das ist ein Nachmittag Arbeit, kein Großprojekt - einmal bissi Vorarbeit, und danach musst du nicht bei jedem Post neu überlegen, weil dein System die Antwort schon kennt.
Häufige Fragen zu den EU AI Act Transparenzpflichten
Muss ich jedes KI-generierte Bild kennzeichnen?
Nein. Kennzeichnungspflichtig sind nur Deepfakes - also täuschend echte KI-Bilder oder -Videos, die reale Personen, Orte oder Ereignisse vortäuschen. Klar illustrative, stilisierte oder offensichtlich künstliche Motive (Cartoons, Anime, Fantasy) sind synthetische Inhalte, aber keine Deepfakes und brauchen kein Deepfake-Label nach Artikel 50.
Betrifft mich die Pflicht zur Emotionserkennung?
In den meisten Fällen nicht. Die vierte Transparenzpflicht betrifft KI-Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung - Betreiberinnen müssen betroffene Personen darüber informieren. Das ist für spezielle Anwendungen relevant (etwa Gesichtserkennung im Sicherheits- oder Tracking-Kontext), im klassischen Solo-Marketing aber selten ein Thema.
Ab wann gelten die Transparenzpflichten und wer kontrolliert das?
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 sind ab dem 2. August 2026 anwendbar. Die Verordnung gilt EU-weit unmittelbar, die nationale Aufsicht und die Sanktionen regeln die Mitgliedstaaten - in Österreich begleitet die KI-Servicestelle der RTR die Umsetzung. Und nein: Das jüngste EU-Anpassungspaket (Digital Omnibus) hat den 2. August 2026 für Artikel 50 nicht verschoben - aufgeschoben wurden vor allem Fristen für Hochrisiko-KI. Die Transparenzpflichten bleiben aktiv.
Fazit: Transparenz ist Pflicht und Vertrauensvorsprung zugleich
Der EU AI Act bringt keine pauschale Kennzeichnungspflicht für jede KI-Nutzung, sondern klare Regeln für drei Alltagsbereiche: Chatbots, täuschend echte KI-Bilder und -Videos und bestimmte KI-Texte zu öffentlichen Themen. Wenn du KI im Marketing oder Service einsetzt, kommst du um transparente Prozesse und klare Verantwortlichkeiten nicht herum - aber der Aufwand ist überschaubar, sobald du ihn einmal systematisch angehst. Und saubere Kennzeichnung ist mehr als Compliance: Sie ist eine Chance, Vertrauen bei deinen Kundinnen aufzubauen. Lass dich von der Panikmache im Feed also nicht kirre machen - mit ein bisschen Struktur ist das gut zu stemmen. Klingt nach viel, ist aber machbar. Du werkelst nicht mehr allein. 🦖
Du willst KI strategisch und rechtssicher in dein Business bringen, ohne im Tool-Chaos zu versinken? Trag dich in den papAIa-Newsletter ein - ich teile regelmäßig, wie du dir ein KI-System baust, das zu dir und deinem Business passt. Wenn du dir das mit Begleitung aufbauen willst, schau dir an, wie ich mit dir arbeite. Und mehr strategische KI-Themen findest du im papAIa-Blog.
Kerstin Dallinger ist AML-Juristin, zertifizierte KI-Trainerin und Strategist sowie Speakerin im DACH-Raum und international. Mit papAIa hilft sie Solopreneurinnen, KI strategisch statt planlos zu nutzen. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

